Was bei „Arbeit auf Abruf“ zu beachten ist
Diesmal sprechen wir über ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das auch für Arztpraxen und Kliniken interessant sein kann, auch wenn der zugrundeliegende Fall aus der Druckindustrie stammt. Es geht um „Arbeit auf Abruf“, also den flexiblen Einsatz von Fachkräften je nach Bedarf. Wie hierzu die Rechtslage – nach dem Urteil des BAG – aussieht und inwiefern man „Arbeit auf Abruf“ als Modell für die Gesundheitsbranche einsetzen könnte, wollen wir heute mit einer juristischen Expertin besprechen. Diese Folge ist Teil unserer Podcast-Reihe Der Medizinrechts-Podcast. Unsere Ansprechpartnerin Gabriele Leucht ist Fachanwältin für Medizinrecht und für Arbeitsrecht bei der Kanzlei REMEDIUM, Rechtsanwältinnen für das […]