Was bei „Arbeit auf Abruf“ zu beachten ist Team Ärztepodcast
Telemedizin bei Osteoporose Team Ärztepodcast
Neu im Therapiespektrum der Endometriose: die Relugolix-Kombinationstherapie Team Ärztepodcast
Was bei „Arbeit auf Abruf“ zu beachten ist Team Ärztepodcast
Diesmal sprechen wir über ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das auch für Arztpraxen und Kliniken interessant sein kann, auch wenn der zugrundeliegende Fall aus der Druckindustrie stammt. Es geht um „Arbeit auf Abruf“, also den flexiblen Einsatz von Fachkräften je nach Bedarf. Wie hierzu die Rechtslage – nach dem Urteil des BAG – aussieht und inwiefern man „Arbeit auf Abruf“ als Modell für die Gesundheitsbranche einsetzen könnte, wollen wir heute mit einer juristischen Expertin besprechen.
Diese Folge ist Teil unserer Podcast-Reihe Der Medizinrechts-Podcast.
Gabriele Leucht ist Fachanwältin für Medizinrecht und für Arbeitsrecht bei der Kanzlei REMEDIUM, Rechtsanwältinnen für das Gesundheitswesen.
REMEDIUM – Rechtsanwältinnen für das Gesundheitswesen Bavariaring 24 80336 München 089 – 89 62 36 20 info(at)medizinrecht-muenchen.de https://medizinrecht-muenchen.de/ |
Beachten Sie auch unsere weiteren Podcast-Episoden aus dem Themenbereich Medizinrecht:
Schlagworte: Medizinrecht_REMEDIUM, Medizinrecht, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Arbeitszeit.
Team Ärztepodcast 6. Februar 2024
Biomarker-Analysen und erweiterte molekulare Biomarker-Panels bieten neue Möglichkeiten, Tumortherapien zu präzisieren. Diese Stoßrichtung in der Forschung haben die Kongresse ASCO und ASCO-GI 2023 eindrucksvoll vor Augen geführt. Und dort – […]
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