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Öffentliche Episoden

Änderungen bei Arbeitsverträgen seit 1.8.2022: das neue Nachweisgesetz

Team Ärztepodcast 12. Oktober 2022 76 1


Background
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  • fast_forward 00:00:56 – Womit befasst sich das Nachweisgesetz und was hat sich in der neuen Fassung seit 1. August 2022 geändert? –
  • fast_forward 00:01:34 – Was gilt für bereits geschlossene Arbeitsverträge? –
  • fast_forward 00:03:09 – Können Sie uns die wichtigsten Punkte dieses jetzt geltenden Nachweisgesetzes nennen? –
  • fast_forward 00:05:35 – Warum ist die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage so eminent wichtig? –
  • fast_forward 00:06:14 – Gibt es eine Übergangsfrist und was passiert in den Fällen, wo der Vertrag nicht alle genannten Punkte enthält? –

Seit 1. August 2022 müssen Arbeitsverträge zusätzliche Anforderungen erfüllen. Der Gesetzgeber hat nämlich ein neues Nachweisgesetz in Kraft treten lassen. Das betrifft natürlich auch Arbeitsverträge in Arztpraxen. Und daher wollen wir in dieser Podcast-Folge danach fragen, worauf Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen in Arztpraxen jetzt achten müssen. Wer von ihnen muss überhaupt aktiv werden und was genau ist dann zu tun? Zu diesem Thema haben wir wieder unsere Expertin für Medizinrecht eingeladen: RA Gabriele Leucht.

Diese Folge ist Teil unserer Podcast-Reihe Der Medizinrechts-Podcast.


Unsere Gesprächspartnerin

Gabriele Leucht ist Fachanwältin für Medizinrecht und für Arbeitsrecht bei der Kanzlei REMEDIUM, Rechtsanwältinnen für das Gesundheitswesen.

Was besonders wichtig und ganz neu ist: … Hier muss jetzt auch die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage … genannt werden.

RA Gabriele Leucht, München

Weiterführende Informationen

  • Hintergrundinformationen und weitere Podcast-Episoden zum Medizinrecht mit der Kanzlei REMEDIUM, Rechtsanwältinnen für das Gesundheitswesen finden Sie unter
    Der Medizinrechts-Podcast mit REMEDIUM
  • Kriterienliste, die laut Novelle des Nachweisgesetzes allen Arbeitsverträgen ausgeführt werden müssen, die nach dem 1. August 2022 geschlossen wurden (externer Link).
  • Zur Homepage REMEDIUMRechtsanwältinnen für das Gesundheitswesen
    Ihre Ansprechpartnerin:
    Gabriele Leucht, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Medizinrecht
REMEDIUM – Rechtsanwältinnen für das Gesundheitswesen
Bavariaring 24
80336 München
089 – 89 62 36 20
info(at)medizinrecht-muenchen.de
https://medizinrecht-muenchen.de/

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