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Öffentliche Episoden

Das kassenärztliche Zulassungsrecht – Was tun im gesperrten Planungsbereich?

Team Ärztepodcast 5. Juni 2023 54


Background
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  • fast_forward 00:01:15 – Unterscheiden sich die Anforderungen für die Zulassung je nach Zulassungsbezirk? –
  • fast_forward 00:02:38 – Was können denn Hürden auf dem Weg zur Kassenzulassung sein? –
  • fast_forward 00:05:28 – Welche Optionen hat die Ärztin, der Arzt, der in einem gesperrten Planungsbereich eine Praxis eröffnen möchte? –
  • fast_forward 00:06:54 – Wie ist das Nachbesetzungsverfahren geregelt? –
  • fast_forward 00:10:11 – Gibt es juristische Möglichkeiten, schon beim Zulassungsantrag seine Chancen auf Zulassung zu erhöhen? –
  • fast_forward 00:11:30 – Während man auf der Warteliste für die Nachbesetzung in einem gesperrten Planungsbereich steht: welche „Überbrückungsmöglichkeiten“ gibt es? –
  • fast_forward 00:13:06 – Welche Möglichkeiten bietet das Jobsharing oder die BAG im Falle von beschränkten Planungsbereichen? –

Für die meisten angehenden Ärzte, die vor einer Praxisgründung stehen, ist die Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung ein Muss. Nicht zuletzt weil die Alternativen zur kassenärztlichen Zulassung, die wir in einer anderen Podcast-Episode erläutert haben, ggf. nicht für jede/jeden infrage kommen. Die Kassenzulassung durch den Zulassungsausschuss ist ein verwaltungsrechtlicher Akt. Daher fassen wir in dieser Episode zusammen mit einer Juristin die rechtliche Handhabe im Zulassungsverfahren allgemein ins Auge, vor allem aber bei den gesperrten Planungsgebieten. Wir möchten eine erste Handreichung geben, für alle Ärzte, die sich mit einer Praxis selbständig machen wollen, aber eben in einer Region, die als gesperrter Planungsbereich gilt.

Diese Folge ist Teil unserer Podcast-Reihe Der Medizinrechts-Podcast.


Unsere Gesprächspartnerin

Gabriele Leucht ist Fachanwältin für Medizinrecht und für Arbeitsrecht bei der Kanzlei REMEDIUM, Rechtsanwältinnen für das Gesundheitswesen.

Alles, was schon auf Kooperation angelegt ist mit dem abgebenden Arzt, ist dann von Vorteil für die Praxisübernahme und für die Erlangung der Zulassung.

RA Gabriele Leucht, München

Weiterführende Informationen

  • Hintergrundinformationen und weitere Podcast-Episoden zum Medizinrecht mit der Kanzlei REMEDIUM, Rechtsanwältinnen für das Gesundheitswesen finden Sie unter
    Der Medizinrechts-Podcast mit REMEDIUM
  • Zur Homepage REMEDIUMRechtsanwältinnen für das Gesundheitswesen
  • Ihre Ansprechpartnerin:
    Gabriele Leucht, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Medizinrecht
REMEDIUM – Rechtsanwältinnen für das Gesundheitswesen
Bavariaring 24
80336 München
089 – 89 62 36 20
info(at)medizinrecht-muenchen.de
https://medizinrecht-muenchen.de/

Beachten Sie auch unsere weiteren Podcast-Episoden aus dem Themenbereich Medizinrecht:

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