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Öffentliche Episoden

Flexibilisierung der Lohnbestandteile in Arztpraxen und Kliniken

Team Ärztepodcast 3. Mai 2024 21


Background
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  • fast_forward 00:00:50 – Welche Möglichkeiten gibt es, Lohnbestandteile in der Arztpraxis oder im Krankenhaus flexibler zu handhaben? Wie ist hier die Rechtslage? –
  • fast_forward 00:03:15 – Wenn ein Arbeitgeber seine ärztlichen Mitarbeiter flexibler vergüten möchte: Wie könnte das konkret in der Arztpraxis umgesetzt werden? –
  • fast_forward 00:04:42 – Worin sehen Sie Vor- und Nachteile für solch eine Flexibilisierung von Lohnbestandteilen? –
  • fast_forward 00:05:41 – Worauf sollten Arbeitgeberinnen/Arbeitnehmer aus juristischer Sicht achten, wenn sie Lohnbestandteile flexibilisieren möchten? –

Nach unserer Folge über „Arbeit auf Abruf“ bleiben wir auch diesmal im Themenbereich Angestelltenverhältnisse in Arztpraxen und Kliniken. Wir wollen in dieser Episode aber generell auf Flexibilisierungsmöglichkeiten bei Lohnbestandteilen blicken. Was ist rechtlich möglich und erlaubt, worauf sollten Ärztinnen und Ärzte als Arbeitgeber und worauf sollten sie als Arbeitnehmer achten? Wir sprechen darüber mit unserer juristischen Expertin RA Gabriele Leucht, München.

Diese Folge ist Teil unserer Podcast-Reihe Der Medizinrechts-Podcast.


Unsere Ansprechpartnerin

Gabriele Leucht ist Fachanwältin für Medizinrecht und für Arbeitsrecht bei der Kanzlei REMEDIUM, Rechtsanwältinnen für das Gesundheitswesen.

Die monetären Anreize für Ärzte dürfen nicht zu groß sein.

RA Gabriele Leucht, münchen

Weiterführende Informationen

  • Hintergrundinformationen und weitere Podcast-Episoden zum Medizinrecht mit der Kanzlei REMEDIUM, Rechtsanwältinnen für das Gesundheitswesen finden Sie unter
    Der Medizinrechts-Podcast mit REMEDIUM
  • Zur Homepage REMEDIUMIhre kompetente Kanzlei für Arbeitsrecht und Medizinrecht in München
  • Ihre Ansprechpartnerin:
    Gabriele Leucht, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Medizinrecht
REMEDIUM – Rechtsanwältinnen für das Gesundheitswesen
Bavariaring 24
80336 München
089 – 89 62 36 20
info(at)medizinrecht-muenchen.de
https://medizinrecht-muenchen.de/

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