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Öffentliche Episoden

Befristung von Arbeitsverhältnissen in Arztpraxen

Team Ärztepodcast 9. August 2022 97


Background
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  • fast_forward 00:00:56 – Wie häufig kommen Befristungen von Arbeitsverhältnissen überhaupt vor? –
  • fast_forward 00:01:53 – Wann hätte eine Befristung vor Gericht keinen Bestand? –
  • fast_forward 00:03:40 – Wie müsste denn die Befristung idealerweise vertraglich gestaltet werden? –
  • fast_forward 00:04:26 – Worum ging es bei dem angesprochenen Fall vor dem Bundesarbeitsgericht? –
  • fast_forward 00:06:35 – Worauf gilt es zu achten, wenn man Angestelltenverhältnisse in Arztpraxen befristen will? –

Über den Arbeitsvertrag in der Arztpraxis allgemein haben wir bereits in einer eigenen Podcast-Episode gesprochen. In dieser Folge soll ein besonders heikler Teilaspekt des Arbeitsvertrags im Mittelpunkt stehen: die Befristung von Arbeitsverhältnissen in der Arztpraxis. Sie ist immer wieder Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Ein Fall, in dem es um die Mindestbefristungsdauer bei Ärzten in der Weiterbildung ging, wurde bis vor das Bundesarbeitsgericht getragen und vor Kurzem dort entschieden (7 AZR 300/20).                

Zu diesem Thema haben wir wieder eine ausgewiesene Expertin eingeladen: Wir freuen uns sehr, dass Frau Gabriele Leucht heute unsere Fragen beantwortet.

Diese Folge ist Teil unserer Podcast-Reihe Der Medizinrechts-Podcast.


Unsere Gesprächspartnerin

Gabriele Leucht ist Fachanwältin für Medizinrecht und für Arbeitsrecht bei der Kanzlei REMEDIUM, Rechtsanwältinnen für das Gesundheitswesen.

Wichtig ist, dass man den Grund des Endes des Arbeitsverhältnisses genau darlegt.

RA Gabriele Leucht, München

Weiterführende Informationen

  • Hintergrundinformationen und weitere Podcast-Episoden zum Medizinrecht mit der Kanzlei REMEDIUM, Rechtsanwältinnen für das Gesundheitswesen finden Sie unter
    Der Medizinrechts-Podcast mit REMEDIUM
  • Zur Homepage REMEDIUMRechtsanwältinnen für das Gesundheitswesen
  • Zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (7 AZR 300/20)
  • Ihre Ansprechpartnerin:
    Gabriele Leucht, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Medizinrecht

REMEDIUM – Rechtsanwältinnen für das Gesundheitswesen
Bavariaring 24
80336 München
089 – 89 62 36 20
info(at)medizinrecht-muenchen.de
https://medizinrecht-muenchen.de/

Beachten Sie auch unsere weiteren Podcast-Episoden aus dem Themenbereich Medizinrecht

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